In rund 150 Briefkästen des Landkreises flatterte dieser Tage der sogenannte "Heranziehungsbescheid", den die Erhebungsstelle Zensus 2011 verschickte. Die Bescheide sind die letzte Aufforderung der Behörde, der gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen, bevor Zwangsgelder festgesetzt werden.
„Der Bescheid dient dazu, letztmalig ausdrücklich auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen, sollten die geforderten Angaben verweigert werden“, so Martin Lankau, Leiter der Erhebungsstelle. Gleichzeitig macht Lankau darauf aufmerksam, dass auch im Falle eines Zwangsgeldes weiterhin Auskunftspflicht für die Betroffenen bestehen bleibt.
Trotz zum Teil mehrfacher Mahnungen durch die Erhebungsstelle haben die rund 150 Betroffenen bisher keine oder nur unzureichende Angaben zu ihrer Person oder weiteren Haushaltsmitgliedern gemacht. Entweder wurden die jeweiligen Fragebogen nicht zurückgesandt beziehungsweise online übermittelt oder aber die Bogen wurden unkorrekt ausgefüllt an die Erhebungsstelle zurückgegeben.
Lankau lässt keinen Zweifel aufkommen, erforderliche Zwangsverfahren durchzusetzen: „Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet und dem werden wir natürlich auch nachkommen.“ Insgesamt sei die Befragung bisher aber sehr positiv verlaufen. Rund zehntausend Auskunftspflichtige in den Erhebungsbezirken Uelzen und Lüchow-Dannenberg haben im Rahmen der Haushaltsstichprobe die geforderten Daten an die Erhebungsstelle oder das statistische Landesamt übermittelt – eine Quote von ca. 99 Prozent. Die bundesweite Volkszählung war Anfang Mai 2011 gestartet.
Kritik von Datenschützern ebbt nicht ab
Datenschützer kritisieren die umfangreiche Sammlung persönlicher Daten durch den Staat ohne ausreichende Aufklärung der Bürger und befürchten angesichts möglicher Begehrlichkeiten bei Staat und Wirtschaft einen Missbrauch der sensiblen Informationen. Da persönliche Daten aus zahlreichen Quellen ohne die Einwilligung oder Benachrichtigung der Betroffenenzusammengefasst werden, würden die Daten von Meldeämtern und Behörden zweckentfremdet. Dies verstoße gegen die Anforderungen aus dem Volkszählungsurteil von 1983.
Kurt Herzog, Landtagsabgeordneter der LINKE, ist skeptisch, ob es den Betroffenen etwas nützt, wenn sie rechtlich gegen die "Heranziehung" vorgehen wollen: "Jede/r muss damit rechnen, dass eine rechtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich recht teuer wird und ob sie zum Erfolg führt, ist auch fraglich. Die Betroffenen sollten sich genau überlegen, wieviele Informationen sie weitergeben und wie genau sie sind."
Zum 6. Jahrestag der Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, mit deren Hilfe eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erzwungen werden soll, plant der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übrigens am 14. Dezember 2011 in verschiedenen Städten vor Büros unkritischer Abgeordneter große "Spinnennetze" aufstellen. Infos dazu: hier