Wie bereits früher berichtet, wird in Ahaus und Gorleben gegen Flugzeugabstürze, aber auch zum Schutz vor Terrorangriffen - wie an allen anderen Zwischenlagern in Deutschland auch - der Bau einer zusätzlichen Schutzwand um die Lagerhallen geplant. Die hierfür erforderlichen Anträge nach Atomrecht und Baurecht sind bereits bei den zuständigen Behörden eingereicht worden, so die GNS.
Der im Zusammenhang mit der Errichtung der Schutzwand vorgesehene Einbau von Kerosinabläufen ist in den Anträgen nach dem Atomgesetz beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz integriert worden. Die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge nach dem Baurecht werden im September dieses Jahres bei der Stadt Ahaus und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht, teilt die GNS mit.
Hintergrund:
Da sich die Genehmigung
kerntechnischer Anlagen in Deutschland nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik richtet, wurden die Genehmigungen für die Zwischenlager
Ahaus und Gorleben in den letzten Jahrzehnten
mehrfach geändert und ergänzt. Bei diesen Genehmigungen sind
hinsichtlich des unterstellten Absturzes einer Passagiermaschine die zu
dem jeweiligen Zeitraum im Einsatz befindlichen Flugzeugtypen betrachtet
worden. Zwischenzeitlich sind modernere Großraumflugzeuge
im Einsatz, die im Falle eines Absturzes gegenüber den bisher
eingesetzten Flugzeugtypen eine größere Kerosinmenge in ein
Zwischenlager einbringen könnten.
"Für die derzeitige Belegung der beiden Zwischenlager wurden diese Szenarien bereits bewertet, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind," so die GNS. Um jedoch auch bei der weiteren Nutzung der Zwischenlager Ahaus und Gorleben alle Schutzziele sicher erfüllen zu können, werden laut GNS für beide Anlagen Abläufe geplant, durch die das Kerosin - im unwahrscheinlichen Fall eines Flugzeugabsturzes auf das Lager - aus dem Lagerinneren in den Zwischenraum von Hallenwand und der zu errichtenden Schutzwand abgeleitet werden soll. Dazu wird in diesem Bereich ein abgedeckter Kanal eingebaut, in den das Kerosin ablaufen kann.
"Die Integration dieses Projektes in die Errichtung
der zusätzlichen Schutzwand bringt erhebliche bautechnische und
logistische Vorteile, da ein nachträglicher Einbau der Kerosinabläufe
nach Fertigstellung der Schutzwand nur mit erheblichem
Mehraufwand zu realisieren wäre," so die GNS in ihrer Mitteilung weiter. Deswegen werden jetzt mit dem Bau der Schutzwand auch Maßnahmen umgesetzt, die nach derzeitigem gesetzlichen Anforderungsprofil für Sicherheitsmaßnahmen nicht zwingend erforderlich sind.
Eine Nachfrage beim Pressesprecher der GNS, Jürgen Auer, ergab, dass mit der "weiteren Nutzung" des Zwischenlagers Gorleben die Lagerung des für Schacht Konrad bestimmten schwach- und mittelaktiven Abfalls gemeint ist. Dieser soll in dem ebenfalls neu zu erreichtenden Qualifizierungsgebäude für die Anlieferung nach Schacht Konrad konditioniert und dann im Zwischenlager bis zur Fertigstellung des geplanten Endlagers in Schacht Konrad gelagert werden.