Auf Initiative der Kreistagsfraktion von Bündnis´90/Die Grünen hat der Kreistag Lüneburg in seiner Sitzung am 16. Oktober einstimmig eine Resolution gegen das so genannte "Fracking" beschlossen.
Miriam Staudte, grüne Landtagsabgeordnete aus der Region, berichtet, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darin bestand, dass sowohl das Fracking, als auch schon die Erkundung von Bodenschätzen zur Förderung mittels Fracking abgelehnt werde. "Der Schutz des Trinkwassers vor den Fracking-Chemikalien hat absolute Priorität," erklärt die Kreistags- und Landtagspolitikerin. Deutliche Kritik äußern die Kreistagsabgeordneten an der Intransparenz bei der Vorgehensweise des Landesamts für Bergbau. "Die Landesbehörden müssen die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen aufklären, statt zu mauern."
Hier der Wortlaut der Resolution:
Der Kreistag Lüneburg lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung und bereits die Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen ab. Der Kreistag stellt fest, dass der Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht. Eine großflächige Zerstörung des Untergrunds mit heute nicht absehbaren Folgen ist nicht akzeptabel.
Der Kreistag Lüneburg fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf,
- das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, deren Erkundung wie auch deren Fördergenehmigungen – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen, und
- sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig
- bei allen bergrechtlichen Verfahren – bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunter- mit diesen auch Einvernehmen hergestellt werden muss,
- eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, gewährleistet ist
- das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftsrecht in das Umweltrecht überführt wird und damit
- bei Verfahren die Nutzung unterirdischer Bodenschätze betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) generell und in vollem Umfang durchzuführen ist.”