Winkt dem Geflügel in Lüchow-Dannenberg wieder die Freiheit? Zu dieser Frage bewegt eine Mitteilung aus Hannover: Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die von der Aufstallpflicht für Geflügel betroffenen Landkreise gebeten, die Maßnahmen auch im Interesse des Tierschutzes zu begrenzen oder aufzuheben.
Grund für die Aufstallung waren zwei Geflügelpestausbrüche im vergangenen Jahr gewesen. Seitdem sind in Niedersachsen allerdings keine weiteren Fälle aufgetreten. Das Ministerium hat die Landkreise nun aufgefordert, eine aktuelle Risikoabschätzung der Situation vor Ort vorzunehmen. Außerdem sollen die Kreise auch im Sinne des Tierschutzes überprüfen, ob eine Aufstallung noch notwendig ist. „Wir bitten die zuständigen Landkreise, zu prüfen, ob die Anordnungen noch als verhältnismäßig einzustufen sind", sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. „Für die ans Freiland gewöhnten Tiere wird die Belastung mit zunehmender Zeitdauer immer größer und es könnte zu erheblichen Tierschutzproblemen kommen. Deshalb empfehlen wir eine Lockerung der Stallpflicht wie in den Niederlanden."
Die Geflügelpestverordnung erlaubt neben einer Begrenzung - etwa auf besonders stark vom Vogelzug betroffene Gebiete - nach einer entsprechenden Risikobewertung auch die komplette Aufhebung der Aufstallpflicht. Das Agrarministerium empfiehlt den Landkreisen, von kreisweiten Aufstallungen abzusehen und sich maximal auf diese sogenannten „avifaunistisch wertvollen Bereiche für Brut- und Gastvögel" zumeist in Gewässernähe zu beschränken. Hintergrund der jetzigen Aufforderung ist auch, dass die Niederlande am vergangenen Wochenende ihre landesweite Aufstallung aufgehoben haben und ebenso Belgien diesen Schritt angekündigt hat.
Auch die niedersächsische Geflügelwirtschaft plädiert in einem Schreiben an Landkreise, Land und Bundesregierung dafür, die Stallpflicht aufzuheben. Ein Grund ist die Sorge, es könne zu Wettbewerbsverzerrungen mit den Niederlanden kommen. Der Verband hatte außerdem die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass möglicherweise „viele tausend Legehennen vorzeitig getötet werden müssen". Für diese bestünde dann kein Markt mehr.
Die Geflügelwirtschaft warnt zudem vor Millionenschäden - durch den Verlust von Handelskontrakten wegen der Konkurrenz externer Anbieter aus den Niederlanden oder etwa aus Mecklenburg-Vorpommern. Denn auch dort ist die Aufstallpflicht aufgehoben worden. Werden Legehennen aus Freilandbeständen länger als zwölf Wochen ausschließlich in Ställen gehalten, dürfen die Eier nicht länger als „Eier aus Freilandhaltung" vermarktet werden, was zu starken Umsatzeinbußen der Betriebe führt.
Das Agrarministerium erwartet nun, dass weitere Landkreise die
Aufstallung ganz oder teilweise aufheben. Bislang gilt noch in 13
niedersächsischen Landkreisen eine kreisweite Aufstallpflicht als
Vorsichtsmaßnahme gegen die Geflügelpest. Mehrere Landkreise hatten in
den vergangenen Tagen bereits die Stallpflicht komplett aufgehoben oder
auf eine teilweise Aufstallung umgestellt. Nach zwei Ausbrüchen der
hochpathogenen Form der Vogelgrippe H5N8 in Nutztierbeständen in den
Landkreisen Cloppenburg und Emsland gilt die Geflügelpest seit Anfang
Februar offiziell als erloschen. Auch der Ende 2014 ausgerufene
Tierseuchen-Krisenfall ist vom Landwirtschaftsministerium offiziell
beendet worden. Zudem wurde trotz intensiven Wildvogelmonitorings in
Niedersachsen lediglich bei einer Möwe im Landkreis Aurich das Virus
festgestellt. Bestände mit Freilandgeflügel sind bisher nicht von der
Geflügelpest betroffen. jung/pm
ERGÄNZUNG: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird die Stallpflicht noch nicht aufheben. Man wolle noch die Frostperiode abwarten und sich vor allem mit den Nachbarlandkreisen abstimmen, heißt es aus der Kreisverwaltung.