Nahezu 5000 Unterschriften eingepackt in ein Papp-Modell der Pilot-Konditionierungslage (PKA) nahm vor einigen Tagen in Hannover der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) von einer Delegation der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg entgegen. Im Video Martin Donat und Wolfgang Neumann im Gespräch.
Ziel der Aktion sei es, dass diese "vergessene" Atomanlage vom niedersächsischen Umweltministerium (NMU) unter die Lupe genommen wird.
"Die PKA nimmt eine Gelenkfunktion zwischen der Castor-Lagerung und einer möglichen Endlagerung im Salzstock Gorleben ein. Wir befürchten deshalb, dass allen Bekundungen im Standortauswahlgesetzes (StandAG) zum Trotz die nukleare Infrastruktur in Gorleben als Standortvorteil gewertet wird", so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Um die PKA auf den Prüfstand zu hieven, müsse zuallererst der Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) gekündigt werden. Dieser Vertrag schreibe der Atomaufsicht sogar vor, wer die Begutachtung der PKA machen darf. Eine externe Begutachtung ist demnach ausgeschlossen, monierte der BI-Vorsitzende Martin Donat bei der Übergabe der Unterschriftenlisten. "Wir erachten ihn deshalb für sittenwidrig."
Wenzel sagte ein umfassendes Fachgespräch für den 9. Februar 2014 zu.
Das NMU wurde in den 1990ern wegen angeblicher Verschleppung der Genehmigung der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) verurteilt, der GNS 15 Mio. DM Schadensersatz zu zahlen und die Anlage zu genehmigen. Daraufhin haben NMU und Monika Griefahn, die damals das Umweltministerium führte, einen Vertrag geschlossen: die GNS verzichtet auf das Geld, das NMU sichert eine Genehmigung der Anlage zu, auch wenn sie nicht sofort in Betrieb geht. Dadurch wird das Atomrecht ausgehebelt: Nach 2 Jahren kann die Behörde tätig werden bis zur Aufhebung der Genehmigung, wenn bis dahin kein Gebrauch von ihr gemacht wurde. Der "Stillstandbetrieb" dauert nun schon mehr als 10 Jahre.
Standortvorteile PKA
Bis heute wird die Option einer PKA in Gorleben bewusst offen gehalten, weil die heiße Inbetriebnahme ohne eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung möglich wäre - die PKA verschafft dem Standort Gorleben im neuen Endlagersuchverfahren einen Infrastrukturvorteil, den kein anderer Standort in Deutschland hat und führt damit das angeblich ergebnisoffene Endlager-Suchverfahren ad absurdum. Die PKA wiegt bei einer abwägenden Entscheidung zwischen Gorleben und anderen Standort durch ihre faktische Existenz und die Genehmigungslage schwer, auch wenn das StandAG genau diese Infrastrukturvorteile Gorlebens explizit ausschließen möchte.
Die Forderung der BI: Das NMU soll den Vertrag kündigen bzw. für unwirksam/gegenstandslos erklären, weil die Vertragsgrundlagen aus dem Jahr 1997 erloschen sind bzw. sich wesentlich geändert haben. Ob die Möglichkeit hierzu besteht, werden wir jetzt rechtlich prüfen und erwarten das auch vom NMU. In einem Fachgespräch Anfang Februar erwarten wir Klarheit.