Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylsuchenden? Das ist in Gesetzen klar geregelt - der Ablauf des Verfahrens ist weniger durchsichtig. Lüchow-Dannenbergs Integrationsbeauftragte Kerstin Prystuppa und Erster Kreisrat Claudius Teske informieren über die praktischen Seiten des Asylverfahrens.
Flüchtlinge und Asylsuchende werden per Gesetz eigenständig definiert. Die einen fliehen vor einem Krieg, werden damit schnell als Asylsuchende anerkannt. Andere Asylgründe können politische, religiöse oder sexuelle Verfolgung sein. Darüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Im Moment dauert es allerdings rund sieben Monate, bis ein registrierter Asylsuchender einen Anhörungstermin beim BAMF wahrnehmen kann. Für Manche eine unerträglich lange Wartezeit, denn erst mit dieser Anhörung beginnt offiziel das Asylantrags-Verfahren.
Der Landkreis hat keinen Einfluss auf das
Verfahren, will aber schnellstmöglich alle erdenklichen Hilfestellungen
zur Integration bieten. Lüchow Dannenbergs Integrationsbeauftragte
Kerstin Prystuppa und der 1. Kreisrat Claudius Teske berichten über den
Ablauf.
Neben über 1500 Flüchtlingen in den Notunterkünften leben rund 700 Flüchtlinge fest im Landkreis Lüchow Dannenberg. Viele von ihnen haben noch nicht einmal einen Termin für den Beginn ihres Asylverfahrens. Und alle hoffen auf eine Zukunft in Deutschland.