Thema: brand

Wohnhaus in Künsche ausgebrannt

Eigentlich sollte nur ein Hornissennest ausgeräuchert worden. Doch in der Folge brannte am Samstag Nachmittag ein Wohnhaus in Künsche bei Lüchow vollständig aus. Menschen kamen bei dem Unglück glücklicherweise nicht zu Schaden.

Nachdem gegen 10.00 Uhr am Samstag Vormittag an dem Dachstuhl des Einfamilienhauses ein Hornissennest entfernt worden war, brach gegen 16.00 Uhr ein Feuer aus, durch das das Haus komplett beschädigt wurde. Die Sachschadenshöhe beträgt ca. 250 000,00 Euro. Ob tatsächlich ein Zusammenhang mit der Nestentfernung besteht, müsse noch geprüft werden, so die Polizei am Sonntag in einer Mitteilung  werden.

Über 100 Feuerwehrleute waren mit der Löschung des Brandes und dem Abriss der Photovoltaikanlage beschäftigt. 

Am Sonntag kam es dann noch zu einem Nachbrand, der dann weitere Teile des Hauses zerstörte.

UPDATE: Das Hornissennest hatte der offizielle Bienenbeauftragte des Landkreises entfernt. Obwohl ehrenamtlich tätig, ist der Bienenbeauftragte über den Landkreis versichert. Sollte die Ursache für den Brand tatsächlich im Entfernen des Hornissennestes liegen, so wird der Schaden über den kommunalen Schadenausgleich geregelt.

Wie vom Bauamt des Landkreises zu erfahren war, wird ein Hornissennest - entgegen anders lautender Medienberichte - nicht unter Einsatz von Feuer entfernt . Da Hornissen unter Artenschutz stehen, werden sie lediglich mit Gas betäubt. Dann wird das gesamte Nest entfernt und an einen anderen Ort gebracht. Deshalb ist es auch im Moment noch unerklärlich, wie es zu dem katastrophalen Brand kommen konnte. Bei der Suche nach der Brandursache sind auch die Leitungen der auf dem Dach befestigten Photovoltaikanlage im Visier. Genaues wird jedoch erst der Brandschaubericht der Brandschützprüfer zeigen. 

Der dringende Rat der Kreisverwaltung also: Insektennester niemals alleine entfernen, sondern den offiziellen Bienen- und Hornissenbeauftragten des Landkreises holen. Denn sollte ein solch katastrophaler Schaden wie in Künsche durch einen privaten Entfernungsversuch entstehen, dann gilt das als grobe Fahrlässigkeit, die üblicherweise nicht versichert ist.

Video: Mirko Tügel / Feuerwehr Lüchow-Dannenberg


2014-09-01 ; von asb (autor), pm (autor),
in Künsche, 29439 Lüchow (Wendland), Deutschland

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