So sehr u. a. Umweltverbände an der Klarheit des (geänderten) Atomgesetzes zweifeln, so sicher scheint sich die GNS, Betreiberin des Zwischenlagers in Gorleben: es sei gesetzlich eindeutig geregelt, dass keine weiteren Castor-Transporte gen Gorleben rollen werden, so die Firma für Nuklear-Service am Dienstag.
Weitere CASTOR-Einlagerungen in Gorleben hält die GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service) für gesetzlich ausgeschlossen. Die GNS ist der Ansicht, dass auch die aus La Hague zurückkommenden mittelradioaktiven Abfälle als "spaltprodukthaltige" Abfälle zu bewerten seien. Greenpeace war kürzlich mit einer Expertise in die Öffentlichkeit gegangen, die besagt, dass es eben im Gesetz nicht eindeutig geregelt sei, wie die mittelaktiven Abfälle aus La Hague zu bewerten seien. Eine Klärung durch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks steht bis heute aus.
Nicht nur die Bürgerinitiativen, sondern auch Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament sind dagegen der Ansicht, dass es dringend einer Präzisierung im Atomgesetz bedarf. "„Die Spekulationen und Irritationen über die Interpretation des Standortauswahlgesetzes und die in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse reißen nicht ab," so Harms. "Angesichts der fehlenden Genehmigungen für Einlagerung und Transport ist es zwar unwahrscheinlich, dass im Jahre 2015 ein Castortransport nach Gorleben geschickt wird. Nichtsdestotrotz müssen die Lücken im Atomgesetz geschlossen werden – denn der Atommüll aus La Hague und Sellafield muss in Deutschland zwischengelagert werden.
Dabei geht es nicht zuletzt auch um einen Vertrauensbeweis. Denn die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Neuanfangs der Endlagersuche wachsen.
Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks muss
nun schnell für Klärung sorgen. Angesichts der
langen Genehmigungszeiträume für
Atommüll-Transporte muss jetzt geklärt
werden, wie Alternativen zum Zwischenlager Gorleben für
den für 2015 avisierten Atommüll aus La Hague an
einem standortnahen Zwischenlager genehmigungsfähig
werden können. "
Neu-Verpackung der Abfälle für Schacht Konrad - Anträge laufen
Das Atommüll-Lager für mittelradioaktiven Abfall in Schacht Konrad geht zwar erst Ende des Jahrzehnts in Betrieb, die GNS teilt jetzt jedoch mit, dass die "Vorbereitungen der GNS auf die Auslagerung und den Abtransport der im Abfalllager Gorleben (ALG) zwischengelagerten Abfallgebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen" vorankommen.
Wie bereits 2010 angekündigt, plant die GNS, einen Erweiterungsbau zu errichten, in dem dann der bereits im Gorlebener Zwischenlager vorhandene radioaktive Abfall, der für Schacht Konrad vorgesehen ist, den neuen Einlagerungsbestimmungen gemäß neu verpackt wird.
Bis zum Abtransport nach Schacht Konrad werden diese umverpackten Abfälle danach wieder im Gorlebener Zwischenlager aufbewahrt. "Für diese Aufbewahrung von endlagergerechten Abfallgebinden im TBL hat die GNS Ende letzten Jahres beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den erforderlichen Antrag zur Erweiterung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) gestellt," heißt es in einer Mitteilung der GNS von Dienstag. Bereits im September 2011 hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg die notwendige Baugenehmigung erteilt.
Nun steht - mindestens - noch die Genehmigung nach Strahlenschutzverordnung aus. Den Antrag hierfür will die GNS im Laufe dieses Jahres einreichen.
Darüber hinaus soll laut der GNS-Mitteilung noch dieses Jahr mit der (angekündigten) Errichtung einer rund zehn Meter hohen Schutzwand rings um das Zwischenlager begonnen werden. Die Firma rechnet noch im Sommer mit der Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis. Die Bauarbeiten dann nach rund einem Jahr abgeschlossen sein. 2014 wird auch die Zufahrt zum Zwischenlager-Gelände umgestaltet, so die GNS.
Foto / Morpheus2309 at the German language Wikipedia : Aus der Wiederaufbereitungsanlage in La Hague sollten ab 2015 fünf Castorbehälter mit mittelaktivem Abfall nach Gorleben rollen