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Hausdurchsuchung in Meuchefitz: Legal, Illegal - scheissegal?

Mit rund 80 Polizisten wurde Mitte Februar der Gasthof in Meuchefitz umstellt und durchsucht - um ein Transparent pro YPG abzuhängen. Nun stellte sich heraus: die YPG ist gar nicht verboten.

Mit dem ganz großen Hammer des Strafgesetzbuches rückte die Polizei im Februar in Meuchefitz ein: "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" war der Vorwurf, weswegen beinahe eine Hundertschaft den Gasthof umstellte und durchsuchte.

Denn das Transparent um das es ging, propagierte die Unterstützung der YPG (Yekineyen Parastina Gel). Diese kurdische, militärische Organisation kämpft in Syrien als Teil einer internationalen Kooperation gegen den IS.

Dennoch werden Plakate, die Solidarität mit der YPG dokumentieren, von Verfassungsschutz und Polizei immer wieder als verbotene Unterstützung gewertet. So auch von der Abteilung Staatsschutz der Niedersächsischen Polizei.

Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz im Gasthof Meuchefitz haben mehrere Grünen- Landtagsabgeordnete um Helge Limburg und die regionale Abgeordnete Miriam Staudte eine Anfrage an die Landesregierung zur Legitimation des Einsatzes gestellt.

Nun liegt die Antwort der Landesregierung vor. In ihrer Anfrage wollten die Grünen insbesondere den Rechtsstatus der YPG (Yekineyen Parastina Gel) erfragen. „Unsere Einschätzung hat sich durch die Antwort der Landesregierung bestätigt,“ fasst Limburg zusammen. „Die türkische Regierung stuft die YPG als Terrororganisation ein, die deutsche Regierung allerdings bislang nicht,“ so der justizpolitischen Sprecher der Fraktion.

Im Wortlaut der Antwort heißt es lin der Antwort der Landesregierung: „Das (…) Betätigungsverbot richtet sich gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie deren Nachfolge- und Teilorganisationen. Ob die YPG als solche einzustufen ist, wird innerhalb des Ermittlungsverfahrens zu klären sein.“

„Im Klartext heißt das, 80 Einsatzkräfte kamen, um ein legales Transparent abzuhängen,“ so Miriam Staudte. "Anscheinend sollten mit der Hausdurchsuchung erst Beweismittel für ein Verbot gesammelt werden." Für die Grünen liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei diesem Vorgehen um ein Zugeständnis an die amtierende türkische Regierung handelt.  „Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Polizei hier zum verlängerten Arm des Despoten Erdogan gemacht wird,“ betont Limburg.

Die Grünen weisen in ihrer Anfrage auch auf die paradoxe Situation hin, dass die YPG im Kampf gegen den IS von deutschen NATO-Partner USA unterstützt wird. Staudte und Limburg fordern die Innenminister auf, die pauschale Kriminalisierung jeglichen kurdischen Engagements zu beenden.

Aus dem vollmundigen Vorwurf der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" wurde in der Antwort auf die Grünen-Anfrage, ein Verstoß nach dem Vereinsgesetz (§§ 18 + 20). Und: die Großaktion wurde nach Aussagen der Landesregierung auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Lüneburg angeordnet. "Die Lagebewertung und Einsatzplanung erfolgte durch den Einsatzleiter der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen. Durch ihn erfolgte für Teilkräfte auch die Freigabe zum Anlegen der Schutzhaube," heißt es in der Antwort der Landesregierung weiter.   

Übrigens: in Berlin dürfen YPG-Fahnen - nach der Klage eines Syrers - bei Demonstrationen wieder mitgeführt werden. Man wolle künftig "nur Symbole verfolgen, die tatsächlich strafrechtlich relevant sind", wird Innensenator Andreas Geisel (SPD) zitiert. Quelle: rbb24.de

Foto: Der Gasthof Meuchefitz ist Hausdurchsuchungen gewohnt - aber die unangemessene Hausdurchsuchung im Februar rief jetzt die Grünen im Landtag auf den Plan.


2018-04-30 ; von asb/pm (text),
in Meuchefitz, 29482 Küsten, Deutschland

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