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Vorsicht beim Sylvester-Feuerwerk - und Flüchtlinge vorwarnen


Neben den üblichen Warnungen von Polizei und Feuerwehr, beim Sylvester-Knallen Sicherheitsregeln einzuhalten, sollten dieses Jahr auch die Flüchtlinge bedacht werden.


Viele Flüchtlinge kommen aus Kriegsgebieten und reagieren dementsprechend sensibel bis panisch auf Knallen und das Zischen von Raketen. Oft ist ihnen der deutsche Brauch, zu Sylvester ausgiebig zu knallen, auch nicht bekannt.

Ausgiebiges Knallen und Raketen Abschießen wird wohl auch dieses Jahr nicht zu verhindern sein. Flüchtlingshelfer und alle, in deren Dörfern Flüchtlinge wohnen, sollten deshalb die Zugereisten vorwarnen und ihnen - soweit möglich - den deutschen Brauch erklären, um panische Reaktionen zu vermeiden.

Für den eigenen Schutz sollten Knall-Liebhaber bestimmte Sicherheitsregeln einhalten, um für sich und andere Verletzungen und Schäden zu vermeiden. Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum. Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester Hochbetrieb.

In den letzten Jahren gab es immer wieder auch Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden. Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern auch bei der Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet werden, dass das "Highlight" des Abends auf einer feuerfesten Unterlage steht. Außerdem: "Unbedingt auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht entzündlichen Materialien wie beispielsweise Girlanden und Luftschlangen fern halten", warnen Experten der Feuerwehr.

Generell sollte nur Feuerwerk mit der Zulassung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gekauft werden. Die auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckte "BAM-Zulassungsnummer" und eine seriöse Bedienungsanleitung zeichnen ein sicheres Feuerwerk aus. Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf "Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Was unterschätzt wird: Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Deshalb nur soviel Pyrotechnik kaufen, wie an Silvester auch abgebrannt wird.

Blindgänger lieber liegen lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen. Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. "Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus)", so Experten der Feuerwehr weiter.

Besonders gefährdet sind Kinder. Die Feuerwehr appelliert: "Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehörschutz wie etwa Ohrstöpsel."

Seit dem 1. Mai 2009 ist außerdem das Steigen lassen von sogenannten Himmelslaternen, hiermit sind "unbemannte Heißluftballone aus Reispapier" gemeint, untersagt. "Grund für dieses Verbot ist die große Gefahr, die von dem brennbaren Material und der offenen Flamme ausgeht, denn hierdurch kann am Landepunkt ein Feuer ausgelöst werden", so die eindringliche Warnung der Behörden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Sicherheitstipps:
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.
  • Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31.12., 15.00 Uhr, bis zum 01.01., 05.00 Uhr, verschossen werden.
  • Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.
  • Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
  • Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.

Foto / https://commons.wikimedia.org/ Peter van der Sluijs: Feuerwerk mit verschiedenen Farben




2015-12-28 ; von pm (autor), asb (autor),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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