Auch das noch: Hackfleisch mit E-Colibakterien belastet
verbraucherschutz 04|03|2013

  Auch das noch: Hackfleisch mit E-Colibakterien belastet

Das ZDF-Verbrauchermagazin "WISO" hat erhöhte Keimzahlen in Hackfleisch ... >>

Auch das noch: Hackfleisch mit E-Colibakterien belastet

Das ZDF-Verbrauchermagazin "WISO" hat erhöhte Keimzahlen in Hackfleisch bei drei Supermärkten gefunden. Im Putenhackfleisch bei Lidl gab es sogar eine Überschreitung des Warnwertes des Fäkalbakteriums E-coli.

Die Ergebnisse präsentiert das ZDF-Wirtschaftsmagazin in der Sendung am Montag, 4. März 2013, 19.25 Uhr.

WISO ließ stichprobenartig 16 Proben verpacktes Hackfleisch aus der Kühltruhe und drei Proben von der Frischetheke der größten deutschen Discounter und Supermarktketten Aldi, Lidl, Netto, Penny, Edeka, Real, Rewe und Kaufland untersuchen. Unter strengster Einhaltung der Kühlkette wurden diese Stichproben in einem akkreditierten Labor des TÜV Rheinland nach den anerkannten Prüfmethoden auf erhöhte Bakterien- und Gesamtkeimzahlen untersucht.

Das Ergebnis: In zwei von drei unverpackten Hackfleischproben der Supermärkte wurde das Labor fündig mit deutlich erhöhten Werten potenziell gesundheitsgefährdender Keime und zwar bei Edeka und Rewe. Im gemischten Hack von Edeka wurden die Richtwerte der Enterobakterien, also Darmkeime, und der Gesamtkeimzahl überschritten, bei Rewe ebenfalls der Richtwert für Enterobakterien sowie des Fäkalkeims E-coli. Diese Keime können Durchfallerkrankungen verursachen, E-coli-Belastungen geben eindeutige Hinweise auf mangelnde Hygiene bei der Herstellung.

Bei den Proben aus der Kühltruhe fand das Labor im verpackten Putenhackfleisch von Landjunker bei Lidl neben einer Richtwertüberschreitung beim Enterobakterium sogar eine Überschreitung des Warnwertes beim Fäkalbakterium E-coli. Das spricht ebenfalls für mangelnde Hygiene bei der Hackfleisch-Herstellung. Die Experten vom TÜV Rheinland bewerteten das Lidl-Hackfleisch aufgrund der Warnwertüberschreitung als nicht verkehrsfähig. Das Hackfleisch hätte so nicht verkauft werden dürfen, da es nicht bis zum angegeben Verbrauchsdatum haltbar war.

Trotz des überschrittenen Richt- und sogar eines Warnwertes teilte Lidl auf Anfrage von "WISO" schriftlich mit, man bewerte das beanstandete Putenhack als "uneingeschränkt verkehrsfähig". Gleichzeitig hieß es, man habe den Hersteller mit den Überschreitungen der Werte konfrontiert und um Mitteilung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene gebeten. Bei einer Prüfung der Produktionsabläufe des Herstellers hätten sich keine Auffälligkeiten ergeben.

Auf Anfrage von "WISO" teilte Edeka mit, man habe unverzüglich in dem Markt die Qualitäts- und Hygienemaßnahmen kontrolliert. Diese Prüfungen hätten jedoch keine Auffälligkeiten ergeben, den geschilderten Befund könne man sich deshalb nicht erklären. Rewe erklärte, man habe in dem betroffenen Markt eine Untersuchung der Hackfleischprodukte und Hygiene veranlasst: Von dem beanstandeten Hack gehe keine gesundheitliche Gefahr aus - sofern es durcherhitzt werde.

Die Experten des TÜV raten grundsätzlichen zum Durchbraten von Hackfleisch bei mindestens 70 Grad, da so die meisten potenziell gesundheitsgefährdenden Keime abgetötet würden. Bei allen anderen Hackfleischprodukten waren die Prüfergebnisse einwandfrei. 

Foto: Industrielles verarbeitetes Hackfleisch steht mal wieder im Visier der Gesundheitsschützer


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  45 000 Tonnen Futtermais mit Aflatoxin B1 verseucht

Wie das niedersächische Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte, wurde in ... >>

45 000 Tonnen Futtermais mit Aflatoxin B1 verseucht

Wie das niedersächische Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte, wurde in einer Lieferung Futtermais aus Serbien Aflatoxin B 1 festgestellt. Insgesamt waren 45000 Tonnen Futtermais belastet, von denen rd. 10 000 Tonnen in den Handel gelangt sind.

In dem Futtermais wurde eine Höchstmengenüberschreitung von Aflatoxin B1 in Höhe von bis zu 0,204 mg/kg Futtermittel (Höchstwert Futtermittel: 0,02 mg/kg) festgestellt. Aus einem Teil der betroffenen Maislieferung wurden Mischfuttermittel hergestellt, die mit dem Hauptanteil an landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, in geringeren Anteilen nach Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie in die Niederlande abgegeben wurden. Das ML hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) umgehend über den Sachverhalt informiert. Auch die weiteren betroffenen Länder wurden umgehend in Kenntnis gesetzt.

Die betroffene Sendung Mais, die insgesamt 45.000 Tonnen umfasste, wurde über den Hafen in Brake importiert. 10.000 t dieser Lieferung konnten in Brake gesperrt werden, 25.000t in einer Lagerhalle in Bremen wurden ebenfalls gesperrt. Ca. 10.000t wurden jedoch an 13 Futtermittelhersteller in Niedersachsen ausgeliefert, die den Mais zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Rinder, Schweine und Geflügel verarbeitet und an insgesamt 3560 landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen sowie 14 landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen ausgeliefert haben.

Aflatoxin B 1 ist ein Schimmelpilzgift, das u. a. von dem natürlich vorkommenden Pilz Aspergillus flavus gebildet werden kann und eine starke krebserzeugende Wirkung zeigt. Aflatoxin B 1 gilt dabei als das gefährlichste der Aflatoxin-Gruppe. Lebensmittel und Futtermittel unterliegen deshalb strikten Höchstmengenregelungen.

Die Verfütterung belasteter Futtermittel an Tiere kann zu einem Risiko für die Sicherheit der erzeugten Lebensmittel führen. Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist eine Belastung der Muskulatur (Fleisch) bei allen Tierarten und Nutzungsgruppen oberhalb der geltenden Höchstgrenze jedoch nicht zu erwarten. Schon geringe Höchstmengenüberschreitungen in Futtermitteln, die an Milchkühe verfüttert werden, können jedoch zu Höchstmengenüberschreitungen in der erzeugten Rohmilch führen.

Eine Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch aflatoxinbelastete Trinkmilch kann aufgrund des Vorgehens der Molkereien als unwahrscheinlich angenommen werden: Die Rohmilch eines Hofes wird bei der Abholung durch die Molkerei mit der Milch weiterer Milcherzeuger in einem Sammelfahrzeug eingesammelt. In der Molkerei wird die Milch aus verschiedenen Sammelfahrzeugen in Stapeltanks zur weiteren Verarbeitung zu Konsummilch, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern erworben wird, zusammengeführt. Molkereien führen monatliche Eigenkontrolle in Bezug auf den Aflatoxingehalt der Milch in Stapeltanks durch. Eine Höchstmengenüberschreitung des Aflatoxingehaltes der Milch in Stapeltanks ist bisher nicht bekannt geworden.

So wurde die Kontamination des Futtermaises im Rahmen der Rückverfolgung aufgrund eines positiven Aflatoxinbefundes in Hofmilch (57 Nanogramm pro Kilogramm Milch) ermittelt. Die belastete Milch wurde entsorgt.

Mit Hilfe des höchsten bekannten Aflatoxingehaltes im Mais (0,204 mg/kg) wird jede Futtermittellieferung an landwirtschaftliche Betriebe unter Berücksichtigung der Einmischquote für Mais einer Risikobewertung unterzogen, so das Landwirtschaftsministerium. "Ist rechnerisch eine Höchstmengenüberschreitung im Mischfuttermittel zu erwarten, wird die zuständige Behörde für den entsprechenden Betrieb konkret ermitteln, wann das Futtermittel verfüttert worden ist. Wurde in der zurückliegenden Woche ein belastetes Futtermittel an Milchkühe verfüttert, wird die Ablieferung der Hofmilch an Molkereien untersagt und eine Untersuchung der Milch veranlasst. Bei einem positiven Aflatoxinbefund oberhalb der Höchstmenge in der Milch, bleibt die Abgabesperre bestehen. Der Betrieb muss die Fütterung auf aflatoxinfreies Futtermittel umstellen und kann die Milchlieferung erst nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses wieder aufnehmen."

"Dieses Verfahren rechtfertigt sich aus der Erkenntnis," heißt es in der Mitteilung weiter, "dass die Aflatoxinbelastung der Milch innerhalb ca. 1 Woche bei Umstellung auf aflatoxinfreies Futter unterhalb der Höchstgrenze von 0,00005 mg/ kg Milch liegt."

Wie das Ministerium mitteilte, wurde veranlasst, dass die Milch aller mit belasteten Futtermitteln belieferten landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit des LAVES mit der Milchwirtschaft untersucht wird.

Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beginnt mit dem heutigen Tag. Über die Ergebnisse der Tätigkeit der zuständigen Behörden wird die Öffentlichkeit laufend weiter unterrichtet werden.

UPDATE 1.03.2013 - 15:01 Uhr:
AbL: Regionales Futter statt agrarindustrieller Billigst-Komponenten

Anlässlich der Aflatoxin-belasteten Maisimporte hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) erneut die verschlungenen und undurchschaubaren agrarindustriellen Wege von Billigst-Lebensmitteln und auch Billigst-Futtermitteln kritisiert. Es müsse rasch und konsequent geprüft werden, ob der belastete Mais gar mit Wissen von Händlern oder Futtermittelherstellern in Verkehr gebracht worden sei. Auch hier müssten gegebenenfalls Firmennamen veröffentlicht werden, so die AbL.

Der niedersächsische AbL-Vorsitzende Martin Schulz setzte sich für eine flächengebundene Tierhaltung mit eigener Futtergrundlage ein und für Futtermittel, die vorwiegend aus dem eigenen Betrieb oder von regionalen Vertragspartnern stammen. „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ – das müsse die Lehre auch aus diesem neuerlichen Skandal sein.    

   
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Pistorius will Abschiebungsfall prüfen

Dienstag Nachmittag kündigte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius an, die geltenden Abeschieberegelungen in einer Bundesratsinitiative ändern zu lassen. Die Abschiebung von Mitgliedern der Familie Osmani soll nun überprüft werden.

Innenminister Boris Pistorius war der konkrete Fall der am Wochenende abgeschobenen Mitglieder einer Roma-Familie aus Lüchow-Dannenberg zuvor nicht bekannt, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag Nachmittag. Vielmehr war er nur allgemein über bevorstehende Abschiebefälle von Personen informiert worden, die in der Vergangenheit Straftaten begangen hatten. Der Innenminister wird sich diesen Einzelfall im Detail unverzüglich vorlegen lassen und unvoreingenommen prüfen.

Nach Abschluss dieser Prüfung wird entschieden, ob es bei den getroffenen Entscheidungen bleibt. Darüber hinaus weist Pistorius darauf hin, dass er die Fachabteilung seines Hauses beauftragt hat, den Vollzug von Abschiebungen insgesamt zu überprüfen. „Ich lasse mir daher bis auf Weiteres einmal pro Woche alle zur Abschiebung anstehenden oder von den Ausländerbehörden der Kommunen angemeldeten Fälle vorlegen“, so Pistorius.

Wichtig sei zudem, Wege zu finden, dass Familien im Rahmen des Vollzugs von Abschiebungen nicht getrennt würden. Im Übrigen komme es dem Minister darauf an, alle Möglichkeiten zu prüfen, um nächtliche Abschiebungen zu vermeiden.

Allerdings reichten – so der Innenminister weiter – diese Maßnahmen nicht aus, sondern es
müssten auch die Rechtsgrundlagen verändert werden, um wirklich neue Wege in der
Ausländerpolitik gehen zu können. Dazu gehörten die Änderung der Rahmenbedingungen für
die Arbeit der Härtefallkommission im Land ebenso wie die Weiterentwicklung des
Aufenthaltsgesetzes auf Bundesebene.

Minister Pistorius kündigte in diesem Zusammenhang eine Bundesratsinitiative an, um eine
stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländerinnen und
Ausländer zu erreichen. Er geht davon aus, dass sich auch der Bundestag in diese Richtung
bewegen werde, spätestens nach der Bundestagswahl im Herbst.

„Der Paradigmenwechsel in der Abschiebungspraxis wird erfolgen. Die neue Landesregierung
steht für mehr Menschlichkeit in der Flüchtlings- und Asylpolitik“, sagte Minister Boris Pistorius
am Dienstag in Hannover.  

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